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    Der Landesbildungsrat

    Der Landesbildungsrat Sachsen wird gemäß § 63 des Sächsischen Schulgesetzes beim Staatsministerium für Kultus gebildet und ist ein Beratungsgremium, das sich aus Vertretern aller an Bildung beteiligten gesellschaftlichen Gruppen zusammensetzt.

    Der Landesbildungsrat berät die oberste Schulaufsichtsbehörde bei Angelegenheiten von grundlegender Bedeutung für die Gestaltung des Bildungswesens. Dem Landesbildungsrat werden die Entwürfe der Rechtsverordnungen des Staatsministeriums für Kultus sowie die Gesetzentwürfe der Staatsregierung, die das Schulwesen betreffen, zur Stellungnahme vorgelegt. Diese kann innerhalb von vier Wochen abgegeben werden.

    Außerdem ist der Landesbildungsrat berechtigt, dem Staatsministerium für Kultus Vorschläge und Anregungen zu unterbreiten. Die Vorschläge haben keine bindende Wirkung.

    Landesbildungsratsverordnung
    Sächsisches Schulgesetz

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